Fachanwalt für Familienrecht

Als Fachanwalt für Familienrecht bin ich für meine Mandantschaft sehr gern zu folgenden Schwerpunkten tätig:

  • Trennung und Ehescheidung
  • Güterrecht, Zugewinn
  • Entkopplung der Vermögensverhältnisse der Eheleute
  • moderierende Regelungen der Eheleute zu gemeinsamen Immobilien
  • Ehewohnung
  • Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt unter Berücksichtigung der prägenden ehelichen Lebensverhältnisse und der gesteigerten Eigenverantwortung des Unterhaltsberechtigten
  • Ehevertrag
  • Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Versorgungsausgleich

Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit im Familienrecht mit häufiger Einbindung des Eigentums bemühe ich mich, die Vertretung meiner Mandantschaft darauf auszurichten, dass im Ergebnis ihrer Trennung und Entflechtung der gemeinsam entwickelten Vermögensgegenstände keine vermeidbaren Nachteile entstehen.

Soweit eine einvernehmliche Regelung nicht in Betracht kommt, wird im gerichtlichen Verfahren zum Güterrecht und Ehegattenunterhalt in ständiger Abstimmung mit meiner Mandantschaft nach dem jeweils besten Weg für das individuell beste Ergebnis gesucht.

Auch im Familienrecht bilde ich mich als Fachanwalt jährlich umfangreich fort und tausche mich zu speziellen Aufgabenstellungen bei Bedarf unkompliziert und schnell mit Kolleginnen und Kollegen aus.

Zu spezifischen und von mir nicht schwerpunktmäßig bearbeiteten Themen empfehle ich eine Anfrage zur Mandatsübernahme durch erfahrene Spezialistinnen und Spezialisten.